Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Käufer und
Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
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Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Zutritt -
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der
Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Käufer und Inhaber der
Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. -
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß, die Einnahme von Substanzen, die dem
Betäubungsmittelgesetz unterliegen und unerlaubten Handlungen sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine
Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Vorzug sind bei
leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. -
Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör-
und Gesundheitsschäden, für die der Veranstalter ausdrücklich nicht haftet. Das
Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr. -
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen
Gegenständen, Fackeln, sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachten
erfolgt der Verweis von der Veranstaltung. -
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto- oder Videokameras
ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich
verfolgt. -
Bei Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre
Gültigkeit. -
Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den
Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle
zurück, bei der die Karte erworben wurde. Eine Verlegung der Veranstaltung
bleibt vorbehalten. Die Rückgabe der Karte bei Terminverlegung ist nur bis zum
Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich. -
Kaufen Sie Ihre Karte nur an den in der Werbung bekannt gegebenen
Vorverkaufsstellen. Personen, die versuchen mittels einer gefälschten
Eintrittskarte zutritt zu der Veranstaltung zu erlangen, werden unverzüglich an
die örtliche Polizei übergeben. -
Bei Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der
Ordnungsdienst ist befugt, Leibesvisitationen vorzunehmen. -
Die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das betreten des
Bühnenbereichs ist untersagt. Gleiches gilt für das besteigen von
Absperrgittern vor und in der Halle. -
Mit betreten der Veranstaltung erklärt sich der Karteninhaber
einverstanden, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von Ihm gemacht und in
jedweder Weise genutzt und verwendet werden dürfen. -
Beim Parken beachten Sie bitte die Anweisungen der Ordnungskräfte. -
Bei Verlust, Beschädigung oder Entwendung durch Dritte jeglicher
Wertgegenstände, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||